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Planungsrecht – Wolter Hoppenberg

Planungsrecht

Ein guter Plan will gut durchdacht sein

Schwerpunkte

Unser klassischer Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Bauleitplanung und den Baugenehmigungsverfahren. Wir beraten und vertreten Planungsträger, Behörden, Vorhabenträger und Bauherren. Die Wahl des Verfahrens beeinflusst oft die Dauer und Rechtssicherheit der Planung. Ein juristisches Projektmanagement ist entscheidend, um ein Vorhaben erfolgreich umzusetzen. Wir gestalten städtebauliche und Verwaltungsverträge zielorientiert. In der Regionalplanung beraten und begleiten wir Bezirksregierungen, Kommunen und Vorhabenträger. Unsere Arbeit basiert auf unserer nachgewiesenen juristischen Expertise, wobei wir darin geübt sind, die gefundenen Lösungen verständlich für Politik und Bürger zu kommunizieren.

Unser Ziel sind rechtssichere Entscheidungen, die Konflikte lösen und Gerichtsverfahren vermeiden. Wenn erforderlich, setzen wir Ihre Interessen auch auf dem Rechtsweg mit Nachdruck durch.

Zu den Betätigungsfeldern zählen:

  • Landwirtschaftliche und gewerbliche Tierhaltungsanlagen

  • Konfliktlösung im Baunachbarrecht

  • Planungen in Gemengelagen

  • Steuerung des Einzelhandels

  • Rechtsfragen bei der Ansiedlung von Großvorhaben

  • Sanierung, Stadtumbau, Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen

Weitere Informationen zu diesem Bereich stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zusammen. Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail.

Ansprechpartner